Formica sensu stricto: Unterschied zwischen den Versionen

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** ''[[Formica uralensis]]'' (Uralameise) - Ruzsky, 1895
** ''[[Formica uralensis]]'' (Uralameise) - Ruzsky, 1895


Alle Arten der Untergattung ''Formica s. str.'' stehen in Deutschland strengstens unter Schutz, sie dürfen weder der Natur entnommen, noch in sonst einer Weise beeinträchtigt werden. Mehr Informationen hierzu finden sich auf der [http://www.ameisenschutzwarte.de/rechtliches.php Homepage der Deutschen Ameisenschutzwarte].
Alle Arten der Untergattung ''Formica s. str.'' stehen in Deutschland strengstens unter Schutz, sie dürfen weder der Natur entnommen, noch in sonst einer Weise beeinträchtigt werden. Mehr Informationen hierzu finden sich auf der [http://www.ameisenschutzwarte.de/rechtliches.php Homepage der Deutschen Ameisenschutzwarte Abschnitt "Rechtliches"].

Version vom 13. März 2011, 19:45 Uhr

Formica sensu stricto (Formica s. str.) auf deutsch auch die "eigentlichen Waldameisen" oder die "echten Waldameisen" genannt, ist eine Untergattung der Gattung Formica und der Unterfamilie der Formicinae.

Die Systematik stellt sich wie folgt dar:

  • Familie: Formicidae (Ameisen)
    • Unterfamilie: Formicinae - (Schuppenameisen)
      • Gattung: Formica - Linnaeus, 1758
        • Untergattung: Formica sensu stricto - Linnaeus, 1758


Neben den Formica sensu strictu (zu deutsch "Formica im engeren Sinn") gibt es in Deutschland noch drei wetere Untergattungen.


Ein kurzer Abschnitt aus dem Artikel über die Gattung Formica: Zu den Hügel bauenden Waldameisen im engeren Sinne sind Angaben unter den Artnamen Formica rufa und Formica polyctena zu finden. Weiterhin wird auf die Webseite der Deutschen Ameisenschutzwarte verwiesen, auf der ausführliche Informationen über die Untergattung Formica sensu stricto sowie über die ebenfalls Hügel bauende Untergattung Coptoformica (Kerbameisen) zu finden sind.

Folgende Arten zählen zur Untergattung Formica sensu stricto :

Alle Arten der Untergattung Formica s. str. stehen in Deutschland strengstens unter Schutz, sie dürfen weder der Natur entnommen, noch in sonst einer Weise beeinträchtigt werden. Mehr Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der Deutschen Ameisenschutzwarte Abschnitt "Rechtliches".