Diskussion:Unseriöse Angebote

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Unterteilung in Unterkategorien

Ich bin dafür, bei 10 Unterpunkten in 2 oder 3 Unterkategorien zu sortieren. Anstatt des Wirrwars an unseriösen Punkten könnten doch hier Unterpunkt -Händler -Privatverkäufer etc. stehen, oder etwas in der Richtung. Ich hätte es ja schon so eingeteilt, aber mir fällt es schwer eine Strukturhineinzubringen, ohne alles komplett abändern zu müssen. Hat jemand eine Idee?

Hinweis

Ich finde hier sollte auch einmal darauf hingewiesen werden das nicht nur Shops Unseriös sein können. So ist mir zb. vor Zwei Jahren ein User aufgefallen (will jetzt keine Namen nennen) der über 80(!) Camponotus ligniperda Nester ausgebuddelt und aus rausgebrochenen Holzstücken rausgeholt hat. Mit dem Gewinn wurden dann Exotische Arten wie zb. Solenopsis sp. oder gar Linepithema humile finanziert. Die teilweise sogar frei herumlaufen durften!! Von solchen Privatverkäufern rate ich dringend ab da erstens wirklicher Raubbau an der Natur betrieben wird, und solch ein Halter/Verkäufer sich keinen schimmer um Verantwortung mit der einschleppung invasiver Arten schert.

Löschkandidat

Ich schlage diesen Artikel zur Löschung vor, da er keinerlei Fakten enthält sondern rein auf Mutmaßungen und Vermutungen bassiert und keine konkreten Aussagen trifft, sondern einmal eine Breitseite gegen - und nur gegen - professionelle Händler schießt.

Warnungen vor unseriösen Angeboten, ja, aber nicht so.

Unter Benutzer Diskussion:The Paranoid wird dieses Thema bereits diskutiert. GFJ 19:20, 5. Feb 2009 (CET)
Es wäre besser, diesen Artikel auszubauen und zu aktualisieren. Das AWiki soll ja auch eine Hilfestellung für Ameisenhalter darstellen und sie vor falschen Kaufentscheidungen bewahren. So wird trotz der bereits ausgesprochenen Warnung das Heftchen von Scheerpeltz (1951, unveränderter Nachdruck 2003) noch immer im Ameisenhandel angeboten. Das ist noch nicht einmal das vielleicht für Sammler antiquarischer Bücher interessante Original, sondern eine 2003 hergestellte Kopie in minderer Druckqualität. (A. Buschinger 11:19, 7. Feb 2009)
Dieses Thema wurde geklärt und ist somit beendet.
Sie könnten ja ihre eigene Seite einrichten mit dem Titel: "Protest gegen den Ameisenhandel und die Haltung von exotischen Ameisen". Aber da die vermutlich von keiner Sau aufgerufen werden würde, müssen Sie hier ihren Kreuzzug fortsetzen. Traurig nur, dass der Wikibetreiber als ihr Lakai auftritt und ihre Beiträge auch noch verteidigt...

Onlinehandel mit Insekten nicht ausreichend geregelt?

Der Onlinehandel mit Insekten ist in Deutschland nicht umfassend geregelt. Man hat hier rechtlich nicht gerade die besten Karten.

Also ich weiß ja nicht. Tiere werden im BGB wie Sachen behandelt §90a Satz 2. Wenn also eine gekaufte Ameisenkolonie eine andere Eigenschaft (Art) aufweist als der Händler angegeben hat, so ist das ein Reklamationsfall und der Händler muss die Kolonie zurücknehmen/umtauschen. Das ganze zu beweisen dürfte ja auch kein Problem sein, sonst wüsste man ja gar nicht, dass man eine andere Art bekommen hat.