Hilfe Diskussion:FAQ Rechtliches
Hier ist überall noch von der GNU FDL die Rede; ist da eine Überarbeitung gewünscht? --DmdM 22:36, 17. Mai 2011 (CEST)
Der obere Punkt hat sich mittlerweile netterweise erledigt :-); ich möchte noch einmal über die Bilder sprechen. Aktuell heißt es dazu:
Die im AmeisenWiki hochgeladenen Bilddateien stehen bisher zum Großteil unter einer freien Lizenz, und sind daher "public domain".
Gab es von Anfang an dazu eine Extraregelung? Wenn nicht stünden die Bilder unter der Lizenz die zum Zeitpunkt des Hochladens aktuell war, was für einen Teil wahrscheinlich die GFDL und danach CC-BY-SA3 wäre, aber nicht public domain, daher habe ich den letzten Teil erst einmal entfernt. Zusätzlich würde ich gerne mit aufnehmen, dass man auch Bilder unter dem "normalen", eingeschränkten Urheberrecht hochladen kann, dies dann aber wie für andere von der CC-BY-SA3 abweichende Medien vermerken muss. Meinungen? viele Grüße --DmdM (Diskussion) 19:20, 16. Feb. 2013 (CET)
- Hi, DmdM! So weit ich mich erinnern kann gab es früher die Möglichkeit Bilder unter einer Lizenz, oder ohne irgendeine Lizenz hochzuladen. Letztere wären somit public domain. Ob der Rest nun eine GFDL oder eine andere Lizenz bekam weiß ich leider nicht mehr. Was meinst du mit deinem Vorschlag des hervorhebens? Kannst du mir das kurz genauer erklären? Vllt. Kann ich dann helfen ;) LG --Icon (Diskussion) 20:38, 18. Feb. 2013 (CET)
- Hallo Icon! Leider oder zum Glück, je nach Sichtweise, ist das dt. Recht (und tatsächlich auch das amerikanische) da deutlich "engstirniger"; jedes geistige Werk, also auch Fotografien, genießt hier den Schutz nach dem Urheberrecht, sobald zum Erstellen eine gewisse Kreativität nötig war, was für die meisten Bilder zutrifft. Daher kann man das leider nicht einfach umkehren; sofern die Benutzer nicht explizit darauf hingewiesen wurden, dass ihre Bilder unter Lizenz XY hochgeladen werden gilt bestenfalls (für's Wiki) die GFDL und im schlechtesten Fall (für andere die die Bilder auch verwenden möchten) die normalen Einschränkungen des UrhG. Daher frage ich nach und halte eine klare Lizenzangabe wie in den Commons (ob CC oder nicht, public domain oder klassisches UrhG) für wichtig. viele Grüße --DmdM (Diskussion) 21:24, 18. Feb. 2013 (CET)