Hilfe:FAQ Rechtliches: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. März 2006, 04:53 Uhr
AmeisenWiki-Inhalte verwenden
Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt der AmeisenWiki?
- Alle Seiten sind Open Content und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Was bedeutet dies für mich genau?
- Du kannst Texte oder Bilder aus der AmeisenWiki für Deine Zwecke frei Übernehmen und sogar verändern, solange Du die Anforderungen der GNU Freie Dokumentationslizenz einhältst. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Du mußt mindestens die fünf Hauptautoren nennen
- Du mußt die Lizenz nennen (GNU FDL)
- Du mußt die Lizenz im (englischen) Volltext zur Verfgung stellen
- Das Ergebnis, in das GNU FDL-Inhalte eingeflossen sind, muß ebenfalls unter der GNU FDL veröffentlicht werden
- Wird ein Lizenzerfordernis verletzt, gehen Dir die Rechte aus der Lizenz verloren und Du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig.
- In der Praxis könnte das in folgender Form als lizenzkonform akzeptiert werden:
- (Beispiel 1)
- Du willst das Bild xyz in Deiner Diplomarbeit nutzen. Als Quellenangabe im Sinne der GNU FDL schreibst Du dann
- (Aufnahme: Benutzer Tigerente, aus AmeisenWiki, Lizenz GNU FDL)
- und gibst einen Link zur offiziellen Fassung der GNU FDL an.
- (Beispiel 1)
- (Beispiel 2)
- Du willst den Text aus Artikel yxz auf Deiner Webseite nutzen. Als Quellenangabe im Sinne der GNU FDL schreibst Du dann
- (aus AmeisenWiki, Lizenz GNU FDL, Autorenverzeichnis siehe unter http://Ameisenwiki.de/index.php?title=xyz&action=history)
- und gibst einen Link zur offiziellen Fassung der GNU FDL an.
- (Beispiel 2)
Darf ich Teile des AmeisenWikis auf meiner Site spiegeln - vielleicht auch in abgeänderter Form?
- Du kannst soviel spiegeln oder übernehmen, wie du willst, solange du dabei die Inhalte der GNU Freie Dokumentationslizenz einhälst. Für Hausaufsätze für die Schule solltest du sie trotzdem nicht benutzen! :-)
Externe Inhalte beim AmeisenWiki
Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in dem AmeisenWiki zu verwenden; ist das damit ok?
- Das allein reicht nicht. Die Inhalte des AmeisenWikis unterliegen der GNU Freie Dokumentationslizenz, d.h. im AmeisenWiki veröffntlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden. Du brauchst also die Zustimmung des Rechteinhabers, sein Werk unter die GNU FDL zu stellen. (Dies ist sehr wichtig, daher sollte die Quelle im Feld "Zusammenfassung", auf der Diskussionsseite oder der [Bildbeschreibungsseite vermerkt werden.)
Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in die AmeisenWiki einbauen?
- Leider nein. Wir möchten, dass alle Inhalte hier unter der GNU Freien Dokumentationslizenz stehen, oder in der Public Domain sind. (Es wird auch akzeptiert, wenn Bilder unter einer Creative Commons-Lizenz vorliegen, die kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen nicht ausschliessen, "share alike" gilt als unproblematisch.) Aus der GNU FDL folgt, dass wir (soll heißen, der jeweilige Ersteller) anderen erlauben, den Inhalt nach bestimmten Regeln zu verwerten, und diese Regeln schließen kommerzielle Verwendung ausdrücklich ein! Wir können also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar wir verwenden dürfen, von dem wir aber nicht anderen erlauben dürfen, es kommerziell zu verwenden.
- Wir haben uns hier eigentlich im großen und ganzen darauf geeinigt, dass wir auch alle Bilder unter dieser Lizenz (oder eben in der public domain) haben wollen, damit man, wenn man ein Bild von uns benutzt, sich nicht jedesmal Gedanken darüber machen muss, welche Lizenz nun konkret vorliegt und ob man es auch kommerziell verwenden könnte.
Darf ich ein selbst nachgemaltes Logo einer Organisation in das AmeisenWiki einfügen?
- Nein, das geht nicht, weil dieses Logo in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers ist es frei. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. So etwas nennt man juristisch ein Plagiat.
Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?
- Grundsätzlich erlischt die Urheberrechtliche Schutzfrist nach dem deutschen Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (bzw. 70 Jahre nach Erscheinen bei anonymen Werken, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde). Ob neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken frei verwendet werden können, ist umstritten.
Darf man Buchcover fotografieren oder einscannen und diese in die AmeisenWiki einfügen?
- Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.