Hilfe:FAQ Rechtliches: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Januar 2006, 11:34 Uhr
AmeisenWiki-Inhalte verwenden
Welche Lizenzbestimmungen gelten f�ür den Inhalt der AmeisenWiki?
- Alle Seiten sind Open Content und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Was bedeutet dies fü�r mich genau?
- Du kannst Texte oder Bilder aus der AmeisenWiki f�ür Deine Zwecke frei �Übernehmen und sogar ver�ändern, solange Du die Anforderungen der GNU Freie Dokumentationslizenz einhä�ltst. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Du muß�t mindestens die f�ünf Hauptautoren nennen
- Du mu�ßt die Lizenz nennen (GNU FDL)
- Du mu�ßt die Lizenz im (englischen) Volltext zur Verf�gung stellen
- Das Ergebnis, in das GNU FDL-Inhalte eingeflossen sind, mu� ebenfalls unter der GNU FDL ver�ffentlicht werden
- Wird ein Lizenzerfordernis verletzt, gehen Dir die Rechte aus der Lizenz verloren und Du bist damit f�ür eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig.
- In der Praxis kö�nnte das in folgender Form als lizenzkonform akzeptiert werden:
- (Beispiel 1)
- Du willst das Bild xyz in Deiner Diplomarbeit nutzen. Als Quellenangabe im Sinne der GNU FDL schreibst Du dann
- (Aufnahme: Benutzer Tigerente, aus AmeisenWiki, Lizenz GNU FDL)
- und gibst einen Link zur offiziellen Fassung der GNU FDL an.
- (Beispiel 1)
- (Beispiel 2)
- Du willst den Text aus Artikel yxz auf Deiner Webseite nutzen. Als Quellenangabe im Sinne der GNU FDL schreibst Du dann
- (aus AmeisenWiki, Lizenz GNU FDL, Autorenverzeichnis siehe unter http://wiki.nooms.de/w/index.php?title=xyz&action=history)
- und gibst einen Link zur offiziellen Fassung der GNU FDL an.
- (Beispiel 2)
Darf ich Teile des AmeisenWikis auf meiner Site spiegeln - vielleicht auch in abgeä�nderter Form?
- Du kannst soviel spiegeln oder �übernehmen, wie du willst, solange du dabei die Inhalte der GNU Freie Dokumentationslizenz einh�älst. Fü�r Hausaufs�ätze f�ür die Schule solltest du sie trotzdem nicht benutzen! :-)
Externe Inhalte beim AmeisenWiki
Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in dem AmeisenWiki zu verwenden; ist das damit ok?
- Das allein reicht nicht. Die Inhalte des AmeisenWikis unterliegen der GNU Freie Dokumentationslizenz, d.h. in der Wikipedia ver�ffentlichtes Material darf auch �berall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden. Du brauchst also die Zustimmung des Rechteinhabers, sein Werk unter die GNU FDL zu stellen. (Dies ist sehr wichtig, daher sollte die Quelle im Feld "Zusammenfassung", auf der Diskussionsseite oder der [Bildbeschreibungsseite vermerkt werden.)
Darf ich Bilder einer Website, die f�ür private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden d�ürfen, in die AmeisenWiki einbauen?
- Leider nein. Wir mö�chten, dass alle Inhalte hier unter der GNU Freien Dokumentationslizenz stehen, oder in der Public Domain sind. (Es wird auch akzeptiert, wenn Bilder unter einer Creative Commons-Lizenz vorliegen, die kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen nicht ausschliessen, "share alike" gilt als unproblematisch.) Aus der GNU FDL folgt, dass wir (soll hei�ßen, der jeweilige Ersteller) anderen erlauben, den Inhalt nach bestimmten Regeln zu verwerten, und diese Regeln schlie�ßen kommerzielle Verwendung ausdrü�cklich ein! Wir k�nnen also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar wir verwenden dü�rfen, von dem wir aber nicht anderen erlauben d�rfen, es kommerziell zu verwenden.
- Wir haben uns hier eigentlich im gro�ßen und ganzen darauf geeinigt, dass wir auch alle Bilder unter dieser Lizenz (oder eben in der public domain) haben wollen, damit man, wenn man ein Bild von uns benutzt, sich nicht jedesmal Gedanken dar�ber machen muss, welche Lizenz nun konkret vorliegt und ob man es auch kommerziell verwenden k�önnte.
Darf ich ein selbst nachgemaltes Logo einer Organisation in das AmeisenWiki einfü�gen?
- Nein, das geht nicht, weil dieses Logo in der Regel ein urheberrechtlich geschü�tztes Werk ist. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers ist es frei. Dass du es selber nachmalst, ä�ndert nichts daran. So etwas nennt man juristisch ein Plagiat.
Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?
- Grundsä�tzlich erlischt die Urheberrechtliche Schutzfrist nach dem deutschen Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (bzw. 70 Jahre nach Erscheinen bei anonymen Werken, sofern der Urheber nicht nachtr�glich bekannt wurde). Ob neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von ä�lteren Werken frei verwendet werden kö�nnen, ist umstritten.
Darf man Buchcover fotografieren oder einscannen und diese in die AmeisenWiki einf�gen?
- Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschü�tztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.