Benutzer Diskussion:UnheiligeDreifaltikeit/Naturschutz
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Ameisen der roten Liste ausgraben und verkaufen
Das heißt also, dass ein Gewerbetreibender ungehindert Nester von ungeschützten Ameisenarten der Roten Listen, etwa Polyergus, ausgraben und verkaufen kann. Wieso nennt sich das dann Natur"schutz"gesetz? Kannst du das erklären? -
- Ich muss das nicht erklären, ich schildere nur die derzeitige gesetzliche Lage. Fakt ist, dass es derzeit völlig legal ist. --UnheiligeDreifaltikeit (Diskussion) 22:33, 11. Nov. 2015 (CET)