Importbestimmungen
http://www.zoll-d.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z0_vub/index.html
Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote. ....
Diese Beschränkungen dienen vor allem dem Schutz
der Bevölkerung
der Umwelt
der Tier- und Pflanzenwelt
der internationalen Sicherheit.
Bei privaten Einfuhren bestehen insbesondere für die folgenden Bereiche Verbote und Beschränkungen:
Artenschutz
.......
Lebensmittel
........
Sanitärer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln)
.........
Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)
Deshalb ist die Einfuhr von lebenden Tieren und von Erzeugnissen tierischer Herkunft grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig. Daneben ist die Einfuhr auf bestimmte Eingangszollstellen beschränkt.
Daraus ist klar zu entnehmen, dass die Einfuhr lebender Ameisen illegal ist. Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht eine strafbare Handlung