Importbestimmungen
Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren in Deutschland ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Diese Beschränkungen dienen vor allem dem Schutz
- der Bevölkerung
- der Umwelt
- der Tier- und Pflanzenwelt
- der internationalen Sicherheit
Bei privaten Einfuhren bestehen insbesondere für die folgenden Bereiche Verbote und Beschränkungen:
- Artenschutz
- Lebensmittel
- Sanitärer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln)
- Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)
Aus diesen Gründen ist die Einfuhr von lebenden Tieren und von Erzeugnissen tierischer Herkunft grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig. Daneben ist die Einfuhr auf bestimmte Eingangszollstellen beschränkt.
Daraus ist klar zu entnehmen, dass die Einfuhr lebender Ameisen illegal ist. Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht eine strafbare Handlung . Allerdings bedarf es bei allen ungeschützten Arten (fast alle Ameisenarten bis auf wenige Ausnahmen!) nur der kurzen Anmeldung beim Zoll für die Einführ.