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01 Ameisenimporte

Ameisenhaltung und Importe nicht-einheimischer Ameisenarten sind bekanntlich problematisch. Der folgenden Text aus der Zeitschrift "Ameisenschutz aktuell" der Deutschen Ameisenschutzwarte vom 15. Dezember 2006 wird hier online gestellt, da die Zeitschrift bei weitem nicht von allen Ameisenhaltern abonniert wird. Für den Inhalt übernimmt der Autor des Beitrages die volle Verantwortung. Kommentare von Lesern können unter "Diskussion" gegeben werden.

Ameisen-Handel und Naturschutz in der BR Schilda

Von Alfred Buschinger

Jemand schreit „Feuer im Dorf!“ Was daraufhin normalerweise geschieht, muss ich nicht erläutern.

In der BR Schilda allerdings läuft das anders: Zuerst fordert man den alarmierenden Bürger auf, zu beweisen, dass das Feuer Schaden verursachen kann, zu erklären unter welchen Umständen Feuer schädlich wird, und welche Arten von Feuern auf welche Weise Schaden anrichten können.

Dann tritt der Gemeinderat zusammen und berät würdevoll, ob man eine Feuerspritze anschaffen soll, und wie die ggf. finanziert werden könnte.

Bedenkenträger einer Splitterpartei halten es für eine wichtige Erfahrung für Kinder und Jugendliche, die Folgen eines leichtfertig verursachten Feuers unmittelbar erleben zu können. Sie lehnen die Anschaffung einer Feuerspritze vehement ab. Die Justizabteilung des Kreises wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für Feuerschutz und Brandbekämpfung im Hinblick auf den aktuellen Brandfall zu prüfen.

Inzwischen hat sich das Feuer durch Funkenflug auf weitere Gebäude ausgebreitet.

Schließlich wird ein Ausschuss gebildet mit dem Auftrag, zu ermitteln, ob die Nachbargemeinden ähnliche Probleme haben, und wie sie ggf. damit umgehen.

Und so weiter....


Diese Parabel geht mir nicht aus dem Sinn, wenn ich meine Erlebnisse mit unseren Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden in den vergangenen sechs Jahren überdenke.

Das Problem ist die seit dem Jahr 2000 in Mode gekommene private Haltung von Ameisen als Heimtiere. Dagegen wäre zunächst nichts einzuwenden. Mit den schrägen Blicken aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis müssen die Halter selbst fertig werden. Zum ernsten Problem wird das Ganze durch die zunehmende Einfuhr ausländischer Ameisen aus aller Welt.

Denn selbstverständlich sind die einheimischen Arten, die man sozusagen vor der Haustür einsammeln kann, bald nicht mehr gut genug, sind „uninteressant“, langweilig, zu klein, haben keine Soldaten, können kaum fühlbar beißen oder stechen. Exotisches muss her!

So zumindest argumentieren und suggerieren die Händler, die ihre „Ware“, lebende Ameisenvölker, natürlich auch möglichst Gewinn bringend verscherbeln wollen. Da darf eine Myrmecia australischer Herkunft schon mal 420,- Euro kosten (EINE! Eine Königin nämlich, die eine Kolonie gründet, oder auch nicht). Oder es müssen aus Indonesien verfrachtete Pheidologeton sein. Die haben zwar toll große Soldaten, und bei manchen Haltern wachsen die Völker auch unmäßig, bei anderen sterben sie rasch dahin. Schließlich kann ein reifes Volk im Freiland mehrere hunderttausend Arbeiterinnen und Soldaten umfassen, und manche Arten machen organisierte Raubzüge über hunderte von Metern. Zu „Heeresameisen“ oder „Treiberameisen“ wurden sie von den Händlern hochstilisiert, – völlig zu Unrecht. Und in welcher Wohnanlage man ihr normales Treiben wirklich beobachten könnte, lässt sich aus den gerade gemachten Angaben leicht ableiten.

Für Blattschneiderameisen aus Mittel- und Südamerika gilt Ähnliches. Sie benötigen riesig Platz und, herangewachsen, Unmengen von Blättern und anderem Pflanzenmaterial als Substrat für ihre Pilzkulturen, und das auch dann, wenn es bei uns Winter ist.

Pheidole-Arten, ob aus dem Mittelmeergebiet, aus Mittelamerika oder Indonesien, sind ebenfalls beliebt wegen ihrer auffälligen Soldaten. Dass sich etliche Arten aus der riesigen Gattung auch bei uns bereits als Schadameisen etabliert haben, dass man die Arten als Laie gar nicht, und als Fachmann nur mit großen Schwierigkeiten auseinander halten kann, das alles spielt keine Rolle.

Letztendlich werden zahlreiche Arten importiert, die nicht bis zur Art bestimmt sind, oder die gar in eine falsche Gattung eingeordnet werden. Schon die Herkunftsangabe „Australien“, oder „Südamerika“, reicht aus, um die Tiere attraktiv und teuer zu machen. Was teuer ist, muss schließlich auch gut sein, oder?

Insgesamt sind es nach einer Aufstellung, die ich aus Internetangaben von Händlern und Haltern zusammengestellt habe, deutlich über 120 Ameisenarten, die bisher nach Deutschland für Haltungszwecke eingeführt wurden. Eine - unvollständige – Liste der bereits importierten Arten findet sich im Internet, im Forum der DASW, unter http://www.ameisenschutzwarte.de/forum/viewtopic.php?t=134

Bereits 2004 habe ich in zwei Veröffentlichungen (Buschinger 2004 a, b) international auf die Risiken dieser Importe aufmerksam gemacht. An Naturschutzverbände, an das Bundesamt für Naturschutz und an das Bundesumweltministerium wurden Kopien versandt.

Gefahren aus den Importen erwachsen daraus, dass solche Ameisen immer wieder aus der Haltung entkommen, auch manchmal absichtlich freigesetzt werden, oder dass man ihnen Auslauf aus dem Formikarium ins Freie gewährt. Die Käufer sind überwiegend Jugendliche, zum Teil Kinder von 12-14 Jahren.

Die Risiken im Einzelnen sind in dem Beitrag Buschinger 2004 b ausführlich erläutert; die Veröffentlichung ist online einzusehen unter der URL http://www.oegef.at/

Hier bitte anklicken „Myrmecologische Nachrichten“, dann: „Inhalt und Online-Zugang / content and online access“. Dort „Band 6“ anklicken, die Arbeit „BUSCHINGER, A. 2004: Risiken und Gefahren ….“ aufsuchen und „pdf“ anklicken. Es erscheint der komplette Beitrag, den man allerdings nur am Bildschirm lesen kann. Falls jemand eine druckbare Version wünscht, kann ich auf Anforderung eine pdf-Version zumailen.

Als riskant für unsere Natur erscheint

a) die Gefahr einer biologischen Invasion; einheimische Arten werden von den Exoten verdrängt;

b) die Gefahr der Übertragung ausländischer/ exotischer Parasiten und Krankheitserreger auf einheimische Ameisen;

c) die Gefahr der „intraspezifischen Homogenisierung“, der genetischen Vermischung unterschiedlich angepasster Lokalrassen ein- und derselben Art; es gibt ja Ameisenarten, die z.B. von Italien bis Südschweden verbreitet sind. Lokal angepasste Populationen können dann ihre Anpassung verlieren.

d) Schließlich, für den Naturschutz weniger relevant, aber für den Menschen eher unangenehmer, können eingeschleppte Ameisenarten sich als Schadameisen herausstellen, die zusätzlich zu den bereits in Deutschland etablierten Pharaoameisen und einigen anderen Arten unsere Wohnhäuser, Gärtnereien, Krankenhäuser, Lebensmittel verarbeitenden Betriebe usw. befallen.

Für alle diese Risiken gibt es Beispiele aus aller Welt, man denke an die (ursprünglich in Südamerika beheimateten) Feuerameisen (Solenopsis invicta) in den USA und neuerdings z.B. auch in Australien, oder an die Argentinische Ameise (Linepithema humile), die seit ein paar Jahren auch die Mittelmeerküsten heimsucht (Buschinger 2003, ASa). Viele andere Beispiele betreffen Pflanzen und Tiere, die in neuen Lebensräumen ganze Ökosysteme ins Wanken bringen und die, das ist ganz besonders wichtig, bisher nirgends, auch mit höchstem finanziellen Aufwand, wieder entfernt werden konnten! Ein kaputtes Ökosystem können Menschen nicht reparieren; wir können allenfalls Hilfestellung dazu leisten, dass eine geschädigte Lebensgemeinschaft sich einigermaßen selbst regeneriert. Und wir können zumindest teilweise verhindern, dass ein solcher Schadensfall eintritt, vorausgesetzt, wir wollen es.

Ja, das alles sollte Allgemeinwissen sein, zumindest für Menschen, die sich dem Schutz und der Erhaltung der Natur verschrieben haben, und ganz besonders für solche, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, sich für ihre Tätigkeit als beamtete oder angestellte Naturschützer bezahlen lassen!

Nun aber zur Realität, zum Verhalten der Behörden in der Bundesrepublik Deutschland.

In einer ganzen Reihe von Schreiben an das Bundesamt für Naturschutz und an das Bundesumweltministerium habe ich die Sachlage dargestellt, vor den zu erwartenden Schäden und Problemen gewarnt, Vorschläge zu einer Begrenzung des Handels mit ausländischen Ameisen vorgetragen.

Die Reaktionen kamen dem eingangs geschilderten Verhalten der Bürger der BR Schilda leider recht nahe:

- Ich wurde aufgefordert, die Arten zu benennen, die unserer einheimischen Fauna gefährlich werden können. Den Behörden hatte ich mitgeteilt, dass die Händler eine beliebige Auswahl der weltweit nahe 12.000 Ameisenarten einführen können, viele davon noch nicht einmal bis zur Art bestimmt. Im Zweifelsfall wurden Arten z.B. aus den Roten Listen im Angebot schnell umbenannt.

- Ich sollte genau angeben, welche Schäden durch die angegebenen Arten hervorgerufen werden, unter welchen Bedingungen diese eintreten, und so fort. Hält man mich für einen Hellseher? Ohne experimentelle Untersuchungen für jede einzelne (!) der in Frage kommenden Arten sind derartige Angaben schlicht unmöglich. Und experimentelle Untersuchungen würden bedeuten, dass man die Tiere erst mal in der Natur freilässt und dann über Jahre verfolgt, was passiert.

- Ich sollte den Nachweis erbringen, dass diese Arten in unserer Fauna Schäden verursachen. Im Falle eines Falles wüsste man dann, welche Schäden von der Art X verursacht werden. Reparieren könnte man diese nicht, und eine „erfolgreich“ angesiedelte, schädliche Art würde man auch nicht wieder los, siehe oben. Auch das war den Behördenvertretern ausführlich mitgeteilt worden.

In der Folgezeit hat die Deutsche Ameisenschutzwarte (Präsident Dr. A. Klein und ich als Vorsitzender des WB) versucht, andere Naturschutzverbände zur Mitarbeit zu gewinnen, in der Hoffnung, dass ein gemeinsames Vorgehen gegen die gefährliche Einschleppung exotischer Ameisen mehr Aussicht auf Erfolg haben könnte. Ich will es kurz machen: Der BUND (Bund Umwelt- und Naturschutz in Deutschland) hat bei einem Treffen im Bundesamt für Naturschutz in Bonn am 18. 04. 2005 seine Bereitschaft signalisiert, unser Anliegen zu unterstützen. Allerdings war von dieser Seite dann doch recht wenig Aktivität zu verzeichnen. Immerhin hat der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats des BUND, Herr Prof. Dr. G. Kneitz, eine gemeinsame, von der DASW erstellte Resolution an das BMU (verabschiedet am 28. Januar 2006) mit unterzeichnet.

Vom NABU (Naturschutzbund Deutschland) kamen zunächst zustimmende Signale, danach aber eine Ablehnung der Mitwirkung mit geradezu entwaffnend naiven Begründungen. Die Ablehnung war vom Stellvertretenden Leiter Fachbereich Naturschutz und Umweltpolitik, Herrn Claus Mayr, anhand von Stellungnahmen der NABU-Fachausschüsse formuliert worden. Beteiligt waren der NABU-Bundesfachausschuss Entomologie (Insekten) sowie dessen BAG Hymenopteren (Bienen, Wespen, Ameisen).

Einiges aus diesem Briefwechsel möchte ich hier wiedergeben. Der Einfachheit halber verwende ich Passagen aus unserem Antwortschreiben an den NABU vom 14. Februar 2006, auf das wir bis November 2006 keine Antwort mehr erhalten haben:

DASW: „Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass ein erkanntes Problem mit dem Ziel einer Lösung angesprochen werden soll und nicht verdrängt werden darf, weil seine Lösung schwierig oder langwierig erscheint. Angesichts der zunehmenden Aktivitäten im grenzüberschreitenden Ameisenhandel, der zwar gesetzlich nicht geregelt, aus verschiedenen Gründen aber durchaus bedenklich ist, dürfen wir nicht resignierend den Kopf in den Sand stecken. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass auch der NABU diese Auffassung vertritt, zumal er in der Vergangenheit gerade im Artenschutz mit Nachdruck seine eigenen Vorstellungen durchzusetzen bemüht war.

Über den Weg zu einer befriedigenden Regelung des von uns erkannten und angesprochenen Problems kann man verschiedener Meinung sein, man sollte sich jedoch zu einer sachlichen Diskussion bereit finden.“

NABU: „Gegen die unbeabsichtigte Einfuhr gebietsfremder Tier – und Pflanzenarten sowie anderer Organismen gibt es kaum einen wirksamen Schutz außer jenem, den internationalen Warenhandel einzustellen.“

DASW: „In diesem Zusammenhang sei ... auf ... das Pflanzenschutzrecht hingewiesen, das umfangreiche Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrkontrollen vorsieht. Es ist uns nicht bekannt, dass seitens des NABU öffentlich Zweifel an der Wirksamkeit dieser Bestimmungen erhoben und ihre Aufhebung gefordert wurde.“

NABU: „Die von der DASW vorgeschlagene Aufnahme exotischer Ameisenarten in § 3 BArtSchVO dürfte von allen gesetzlichen Möglichkeiten noch die am wenigsten taugliche sein. Sie könnte sogar noch dafür sorgen, dass die Ausbreitung so verbotener Arten begünstigt wird, da die BArtSchVO grundsätzlich Nachstellen, Fangen, in Besitz nehmen bzw. haben, ja sogar das reine Bestimmen, was bei Ameisen nahezu ausschließlich nur mit mindestens optischen Hilfsmitteln am gefangenen Tier möglich ist, verhindern würde.“

DASW: „Das exakte Bestimmen der Ameisen ist in den meisten Fällen sogar nur anhand toter Exemplare möglich. Die Aufnahme der ausländischen Arten in den Anhang zu § 3 BArtSchVO, der Arten mit Besitz- und Haltungsverbot enthält, war uns als derzeit einzig gangbarer Weg von den Juristen des Bundesamtes für Naturschutz genannt worden. Wir streben kein Besitz- und Haltungsverbot an, ganz besonders nicht für ungefährdete einheimische Arten. Was wir erreichen wollen ist ein Verbot der Einfuhr und des Verkaufs ausländischer Arten um die einheimische Fauna vor eingeschleppten invasiven Arten und vor sehr wahrscheinlich mit eingeschleppten, auf heimische Arten übertragbaren Ekto- und Endoparasiten zu schützen. Für den NABU mag übrigens interessant sein, dass Ameisen nicht selten auch Zwischenwirte für Vogel-Bandwürmer sind.

Um es noch einmal klar zu stellen, geht es nicht nur um Arten aus tropischen und subtropischen Gebieten, die in unserem Klima im Freiland nicht überleben würden, sondern auch um solche aus dem gemäßigten Nordamerika (die neuerdings in das Blickfeld der Importeure gerückt sind) sowie aus Ostasien, die bei uns durchaus Ansiedelungs – und Ausbreitungschancen hätten.

Die Aufnahme gebietsfremder Ameisenarten in die Aufzählung des § 3 Abs. 1 BArtSchVO würde zunächst einmal die Internet – Aktivitäten der „Ameisen-händler“ unterbinden und damit einen der wichtigsten Vertriebswege versperren.“

NABU: „Es ist anzumerken, dass es bis heute keinen gesicherten Fall gibt, in dem die Ausrottung einer Insektenart durch Wissenschaftler, Sammler oder Händler belegt ist. Hier werden Erfahrungen aus dem Bereich der Wirbeltiere unbesehen auf eine Tiergruppe übertragen, für die diese Kriterien des Schutzes wirkungslos sind“

DASW: „Dieser Satz hat augenscheinlich keine Relevanz für unser Anliegen.

Wir halten es für bedauerlich, dass ein Naturschutzverband wie der NABU sich mit Naturschutz-relevanten Plänen eines anderen Verbandes von Naturschützern so wenig sachlich auseinandersetzt und dann mit unzutreffenden Argumenten unsere Naturschutz-Ziele ablehnt!“

NABU: „Es wäre besser für den Naturschutz einschließlich des Artenschutzes, wenn alle nicht durch Handel oder direkte menschliche Verfolgung bedrohten Arten (das sind über 95 % der in der BArtSchVO aufgeführten) beispielsweise auch die in der Verordnung aufgeführten Ameisen darin wieder gestrichen würden“

DASW: „Diese Verordnung enthält an Ameisen ausschließlich die Hügel bauenden Waldameisen. Der Schutzstatus ermöglicht immerhin ein Eingreifen (Umsiedlung), wenn z.B. durch Baumaßnahmen ganze Völker (mit mehreren hundert Königinnen, Hunderttausende von Arbeiterinnen) oder gar Kolonieverbände mit Dutzenden solcher Völker vernichtet werden sollen! Da geht es nicht um eine einzelne Biene hie und da. Hinzu kommt, dass die Gewinnung von Waldameisen-Puppen („Ameiseneier“) für die Fütterung von Ziervögeln, Fischen etc. noch nicht in Vergessenheit geraten ist. – Aber auch dieser Punkt hat absolut nichts mit unserem Anliegen zu tun.

Abgesehen davon dürfte diese Aussage kaum mit der offiziellen Auffassung des NABU übereinstimmen, der bei der Neufassung der BArtSchVO gewiss seine Vorstellungen eingebracht hat. Denn betroffen von dieser „Freigabe“ wären zweifellos die meisten Singvogelarten sowie Reptilien und Amphibien, die nicht durch „direkte menschliche Verfolgung“ sondern die Zerstörung ihrer Lebensräume bedroht sind.“

NABU: „Wie von der DASW benannt, sind die Interessenten oft Jugendliche im Alter ab 12 Jahren, die keine Erfahrung im Umgang mit exotischen Tieren haben und die meist auch weder aus dem Elternhaus noch von der Schule entsprechende Anleitungen erhalten. Es sind dies aber jene Jugendlichen, die überhaupt noch Interesse für die Natur entwickeln. Dieses Interesse mit gesetzlichen Strafandrohungen abzuwürgen, kann ebenfalls nicht im Interesse des NABU bzw. der Naturschutzverbände sein .... Hier sollten wir uns engagieren und sie anleiten, dies möglichst sachgerecht vorzunehmen; dann haben wir unsere Nachfolger im Natur- und Artenschutz schon gewonnen.“ .

DASW: „Es geht nicht um mangelnde Erfahrung Jugendlicher im Umgang mit Exoten, sondern um deren mangelnde Fähigkeit, die damit verbundenen Gefahren für die Natur einzuschätzen und entsprechend verantwortungsvoll zu handeln.

- Man kann sich in den Ameisenforen im Internet leicht überzeugen, dass viele dieser Jugendlichen bereits zahlreiche andere Tiere halten oder gehalten haben, exotische Reptilien, Amphibien, Fische, Skorpione, Mantiden, Riesentausendfüßler, Vogelspinnen usw., was halt der elterliche Geldbeutel hergibt (threads z.B. „Umfrage: Welche anderen Tiere haltet Ihr?“).

Möglichst „exotische“ Ameisen sind für viele lediglich ein weiterer „Kick“. Wir bezweifeln, dass solche Jugendliche damit mehr Interesse an der Natur entwickeln. Unseres Erachtens trainieren sie eher die Ausbeutung der Natur zu Hobbyzwecken. Die Gefährdung zahlreicher exotischer Rifffische, Reptilien und Amphibien, die jetzt in den CITES-Anhängen zu finden sind, könnte man mit derselben Argumentation „Interesse für die Natur entwickeln“ rechtfertigen und für gut befinden. Käfighaltung einheimischer Singvögel wäre auch eine gute Möglichkeit, Jugendliche an unsere Natur heran zu führen. Wir fordern dennoch nicht, sie aus der Artenschutzverordnung zu entlassen.“

NABU: „Aber selbst wenn die exotischen Kampfameisen eher locken: arbeiten wir lieber mit den Händlern zusammen, um sie zum Einen davon zu überzeugen, dass sie nur Arten anbieten, die bei uns mit größter Wahrscheinlichkeit außerhalb des Zuchtbehä1ters keine Überlebenschancen haben und zum Anderen, dass sie die Jugendlichen anregen, sich an eine zu bildende regionale Betreuergruppe der DASW oder der NAJU zu wenden, um zu einer Haltung Ihrer Exoten und anderer Lebewesen zu kommen, die mit den Zielen des Naturschutzes im Einklang steht.“

DASW: So wünschenswert auch uns ein gemeinsames Zugehen… erscheint, so müssen wir bemerken, dass der Vorsitzende des Wiss. Beirats der DASW, Prof. Dr. A. Buschinger, seit Beginn des Ameisen-Handels in Deutschland (2000, Gründung des „Antstore“), zunächst nur privat als Ameisen-Fachmann, später zunehmend auch im Namen und mit der DASW, bereits auf die offiziellen und privaten Händler zugegangen ist, per e-mails und in den diversen Ameisenhalter-Foren.

Mit den Debatten haben wir uns aufgrund absoluter Uneinsichtigkeit von Händlern und vielen der Kunden leider nicht nur Freunde gemacht. Für viele der Beteiligten und ganz besonders für die Händler ist Prof. Buschinger inzwischen das sprichwörtliche „Rote Tuch“.

Aus diesem Grund möchten wir derzeit von einem gemeinsamen „Zugehen“ auf die Ameisen-Händler abraten, um Effekte von Voreingenommenheit zu vermeiden. Wir möchten Sie jedoch ganz besonders nachdrücklich darum bitten, auch von Ihrer Seite aus die Händler anzusprechen und auszuloten, wie weit Ihre Vorschläge realisierbar und Erfolg versprechend erscheinen. Wir übermitteln Ihnen zu diesem Zweck eine Liste der Adressen der zurzeit aktiven Händlerfirmen sowie einige aus dem Internet entnommene Adressen von auffallend aktiven „Privatverkäufern“ (ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben).

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Ameisen-Handel nicht auf Deutschland beschränkt ist, sondern ein europäisches Problem darstellt, wobei Deutschland mit dem intensivsten Exoten-Import eine gewisse Vorreiter-Rolle spielen sollte. In alle Überlegungen muss auch das relativ neue Medium Internet einbezogen werden, das die Entwicklung des aufgezeigten Handels überhaupt erst ermöglicht.


Diese Auszüge sollen hier genügen um zu zeigen, mit welchen Problemen die DASW zu kämpfen hat, welche grundfalschen Vorstellungen zum Thema „Importe und Haltung ausländischer Ameisen“ es auszuräumen gilt.

Die Reaktion des Umweltministeriums auf unsere Resolution war vernichtend. In zwei Schreiben, vom 8. März 2006 und, nach einem Protest meinerseits vom 29. März 2006, vom 10. April 2006 wurde uns mitgeteilt, dass auf der Grundlage der bestehenden Gesetze eine Einfuhr- und Handelsbeschränkung nicht möglich sei.

Hier möchte ich meine Stellungnahme an das BMU vom 29. März 2006 komplett einfügen:

„Sehr geehrter Herr Minister Gabriel, sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Flasbarth,

Ihr Ablehnungsschreiben zu der o.g. Resolution von BUND und DASW wurde mir als dem Vorsitzenden des Wiss. Beirats der DASW zur Kenntnis gebracht.

Ich stelle fest, dass BMU und BfN keinerlei sachlich-wissenschaftliche oder invasionsbiologische Argumente zur Entkräftung der von uns vorgebrachten Bedenken gegen die unbegrenzte Einfuhr gebietsfremder lebender Ameisen anführen können.

Hingegen stelle ich fest, dass Sie unsere Resolution ausschließlich mit formaljuristischen Erwägungen auf der Basis der bestehenden Verordnungen abweisen, Verordnungen, die selbstverständlich zur Zeit ihrer Formulierung die spätere Entstehung eines kommerziellen Ameisen-Handels nicht vorwegnehmen konnten.

Weiterhin möchte ich bemerken, dass ebenso selbstverständlich eine Einzel-Listung aller in Frage kommenden Taxa nicht sinnvoll ist, zumal die Wissenschaft voranschreitet und ständig neue Ameisenarten beschrieben werden. Das dürfte Naturschutz-Fachleuten bekannt sein. Das konkrete Taxon „Formicidae (Ameisen)“ ist die einzige Einheit, für die eine Einfuhrbeschränkung überhaupt Sinn macht. Wie wir ausgeführt haben, sind für dieses Taxon alle Kriterien der Faunenverfälschung, Beeinträchtigung der heimischen Fauna usw. erfüllt, wenngleich in Deutschland bisher noch begrenzt, wohl aber ausgeprägt in anderen EU-Ländern. Eine pauschale Listung höherer Taxa im Naturschutzgesetz ist offenkundig möglich: Die BArtSchV führt z.B. unter den „besonders geschützte Arten“ auf „Apoidea spp., alle einheimischen Bienen und Hummeln“.

Ihre Forderung nach einem Nachweis der schädigenden Auswirkungen fremdländischer Ameisen steht in eklatantem Widerspruch zum Vorsorgeprinzip: Wie wir ebenfalls ausgeführt haben, und wovon sich Naturschutzfachleute anhand der einschlägigen Literatur leicht selbst überzeugen können, gibt es bisher weltweit kein Beispiel für eine erfolgreiche Wieder-Ausrottung von einmal invasiv gewordenen Ameisenarten.

Ihre mangelnde Bereitschaft, zur Abwehr der potenziellen Gefahren durch Einschleppung fremdländischer Formicidae tätig zu werden, steht zudem in einem auffallenden Missverhältnis zu anderen Aktivitäten der Bundes-Naturschutzbehörden hinsichtlich des Vorgehens gegen invasive gebietsfremde Arten. Ich erinnere z.B. an einen Beitrag Hubo et al. (2004): Entwicklung der nationalen Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten. In: Szyska, B. (Ed.): Neophyten usw.; BfN-Skripten 108, p. 43-53, oder an die derzeit laufende 8. Vertragsstaatenkonferenz (8. VSK) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD, 20.-31.März 2006.

Die im Grußwort von Minister Gabriel (Webseite des BMU) angesprochenen „internationalen Absprachen“ um „weltweit die Lebensräume mit besonders hoher biologischer Vielfalt vor der Zerstörung zu bewahren“ sind dem fachkundigen Bürger nicht zu vermitteln, wenn gleichzeitig im eigenen Land überholte Gesetze und Verordnungen dem Schutz der noch vorhandenen Biodiversität im Wege stehen.

Abschließend möchte ich nachdrücklich darauf hinweisen, dass ich als Bürger der Bundesrepublik mit beruflich bedingt überdurchschnittlichen Kenntnissen der Formicidae versuche, meiner Bürgerpflicht nachzukommen, und dass ich die zuständigen Organe im behördlichen Naturschutz vor einer Fehlentwicklung sowie daraus resultierenden Gefahren warne. Was die juristische oder legislative Veranlassung geeigneter Gegenmaßnahmen anbelangt, bin ich Laie. Konkrete Gegenmaßnahmen zu ergreifen gehört zum Verantwortungsbereich der dafür eingesetzten Behördenvertreter im Umwelt- und Naturschutz.

Sollten entgegen Ihrem o.g. ablehnenden Bescheid dennoch Maßnahmen gegen den Import lebender gebietsfremder Formicidae in Angriff genommen werden, stehe ich selbstverständlich mit meinem Fachwissen weiterhin beratend zur Verfügung.

Mit besten Empfehlungen (Prof. Dr. Alfred Buschinger)“


Das oben erwähnte Antwortschreiben des BMU auf diesen Brief bestätigt die bereits am 8. März 2006 vorgebrachten Aussagen:

„Im BMU besteht selbstverständlich die Bereitschaft, Gefahren für die heimische Flora und Fauna im Sinne der Vorsorge entgegenzutreten. Ich werde mich deshalb für eine entsprechende Verbesserung der Regelungen der EG-Artenschutzverordnung (EG-VO 338/97) einsetzen, um den von invasiven Arten ausgehenden Gefahren durch Einfuhrbeschränkungen besser begegnen zu können.“ Und: „Sobald eine Novellierung der Bundesartenschutzverordnung zur Diskussion steht, werde ich auch die Listung von invasiven Ameisenarten in § 3 Abs. 1 der Bundesartenschutzverordnung in die Diskussion einbringen. Nach der jetzigen Rechtslage kämen dazu in der Tat nur solche Arten in Frage, von denen – in vorsorgender Perspektive, aber beschränkt auf die Artebene – die Gefahr einer Faunen- oder Florenverfälschung ausgeht. Diese Arten würden dann nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegen, die auch beim Grenzübertritt zu kontrollieren sind.“ -

Unterzeichnet von Herrn Ministerialdirektor Jochen Flasbarth.


Vorläufig (?) letzter Akt in dieser „unendlichen Geschichte“: Am 30. Oktober 2006 traf ich mich mit Herrn MD Flasbarth auf dessen Einladung hin zu einem persönlichen Gespräch im BMU in Bonn. Mit anwesend war ein Jurist des BMU und ein Mitarbeiter des BfN. Ich trug meine Argumente wiederum vor, wobei ich den Eindruck gewann, etwas mehr Verständnis für die Sachlage erweckt und mehr Wissen über Ameisen vermittelt zu haben.

Nach wie vor aber beruft man sich auf die bestehenden Gesetze und Verordnungen, die zurzeit keinerlei Einschränkung der Ameisen-Importe ermöglichen.

Für mich völlig unverständlich und inakzeptabel sind die Ausführungen, wonach

- Einfuhr- und Handelsverbote, ggf. auch Haltungsverbote, nur für jeweils einzelne Arten ausgesprochen werden können, deren Gefährdungspotenzial nachgewiesen ist;

- Handelsverbote innerhalb der EU besonders problematisch seien und auf Widerstand der EU-Behörden stoßen würden, wohingegen Einfuhrverbote für die gesamte EU eher möglich erscheinen.

Hierzu muss man bedenken, dass die EU z.B. auch Länder wie Französisch Guayana (Teil des Staatsterritoriums von Frankreich!) umfasst, so dass eine große Zahl südamerikanischer Arten damit ohnehin „in der EU“ leben und frei gehandelt werden könnten.

Schließlich klangen noch Bedenken an, dass man sich bei den hohen EU-Behörden lächerlich machen könne mit einem Vorstoß zum Schutz ausgerechnet der europäischen bzw. deutschen Ameisenfauna durch Import- und Handelsverbote.


Das Fazit also lautet: Ausschließlich juristische Gründe sprechen gegen den Erlass einer Verordnung, die den ungebremsten Import ausländischer Ameisen (und natürlich anderer Organismen) nach Deutschland einschränken könnte. Die Notwendigkeit einer solchen Einschränkung zum Schutze unserer Natur ist unbestreitbar. Die Beschränkung auf Arten, deren Schädlichkeit bereits erwiesen ist, macht allerdings jede gesetzliche Vorschrift zur Farce, zum sinnlosen, aber teuren Aktionismus. Ich kann nur noch an die Verantwortlichen appellieren: Wir haben nur eine einheimische Fauna, in ohnehin schon stark eingeschränkten und vielseitig belasteten Ökosystemen. Verschont sie vor zusätzlichen Gefahren, erhaltet sie, so weit es irgend möglich ist. Wenn sie erst einmal zerstört ist, kann sie weder repariert noch ersetzt werden! Als „Verantwortliche“ sind Händler, Importeure, deren Kunden und ganz besonders die Naturschutzbehörden zu betrachten.

Damit möchte ich diesen allzu langen Beitrag beenden. Es möge sich jeder seinen Teil denken. Meine Eindrücke sind in der eingangs wiedergegebenen Parabel niedergelegt.


Literatur:

Buschinger, A. 2003: “Ameisen-Superkolonie beherrscht Europa”. Ameisenschutz aktuell 17, 44-46.

Buschinger, A. 2004 a: International Pet Ant Trade Increasing Risk and Danger in Europe – (Hymenoptera, Formicidae). Aliens 19&20, 24-26.

Buschinger, A. 2004 b: Risiken und Gefahren zunehmenden internationalen Handels mit Ameisen zu Privat-Haltungszwecken (Hymenoptera: Formicidae). Myrmecologische Nachrichten 6, 79-82.


02 Zeitungsbericht über Prof. Dr. J. Heinze, Regensburg

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