Risiken der Haltung ausländischer Ameisen: Unterschied zwischen den Versionen

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Gedruckte Version in Myrmecologische Nachrichten 6, 2004, 79-82.
 
Nicht druckbare pdf-Version kann hier heruntergeladen werden:
 
http://www.myrmecologicalnews.org/cms/images/pdf/volume6/mn6_79-82_non-printable.pdf
 
Inhalt: In dem Beitrag werden verschiedene durch diesen Handel begründete Risiken diskutiert: Entkommene Ameisen können<br>
(1) sich zu Schadameisen in Gebäuden entwickeln;<br>
(2) als invasive Arten im Freiland auftreten;<br>
(3) Parasiten und Krankheitserreger tragen, die möglicherweise auf einheimische Arten überspringen;<br>
(4) native Tier- und Pflanzenzönosen sowie ökosystemare Funktionen beeinträchtigen;<br>
(5) auch "intraspezifische Homogenisierung" könnte eintreten.<br>
Verf. empfiehlt den Regierungen aller Nationen, den Handel mit lebenden wirbellosen Tieren, besonders mit Ameisen sowie auch anderen exotischen Arten, für kommerzielle und nicht-wissenschaftliche Zwecke zu unterbinden. Ausnahmegenehmigungen sollten nur erteilt werden, wenn ausbruchsichere Haltung garantiert werden kann.
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<small>''Siehe auch [[Invasive Arten]].'' </small>
[[Kategorie:Ameisenhaltung]]

Version vom 14. April 2017, 08:31 Uhr

Gedruckte Version in Myrmecologische Nachrichten 6, 2004, 79-82.

Nicht druckbare pdf-Version kann hier heruntergeladen werden:

http://www.myrmecologicalnews.org/cms/images/pdf/volume6/mn6_79-82_non-printable.pdf

Inhalt: In dem Beitrag werden verschiedene durch diesen Handel begründete Risiken diskutiert: Entkommene Ameisen können
(1) sich zu Schadameisen in Gebäuden entwickeln;
(2) als invasive Arten im Freiland auftreten;
(3) Parasiten und Krankheitserreger tragen, die möglicherweise auf einheimische Arten überspringen;
(4) native Tier- und Pflanzenzönosen sowie ökosystemare Funktionen beeinträchtigen;
(5) auch "intraspezifische Homogenisierung" könnte eintreten.
Verf. empfiehlt den Regierungen aller Nationen, den Handel mit lebenden wirbellosen Tieren, besonders mit Ameisen sowie auch anderen exotischen Arten, für kommerzielle und nicht-wissenschaftliche Zwecke zu unterbinden. Ausnahmegenehmigungen sollten nur erteilt werden, wenn ausbruchsichere Haltung garantiert werden kann.


Siehe auch Invasive Arten.