Risiken der Haltung ausländischer Ameisen: Unterschied zwischen den Versionen
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Verf. empfiehlt den Regierungen aller Nationen, den Handel mit lebenden wirbellosen Tieren, besonders mit Ameisen sowie auch anderen exotischen Arten, für kommerzielle und nicht-wissenschaftliche Zwecke zu unterbinden. Ausnahmegenehmigungen sollten nur erteilt werden, wenn ausbruchsichere Haltung garantiert werden kann. | Verf. empfiehlt den Regierungen aller Nationen, den Handel mit lebenden wirbellosen Tieren, besonders mit Ameisen sowie auch anderen exotischen Arten, für kommerzielle und nicht-wissenschaftliche Zwecke zu unterbinden. Ausnahmegenehmigungen sollten nur erteilt werden, wenn ausbruchsichere Haltung garantiert werden kann. | ||
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Aktuelle Version vom 26. August 2017, 10:16 Uhr
Gedruckte Version in Myrmecologische Nachrichten 6, 2004, 79-82.
Nicht druckbare pdf-Version kann hier heruntergeladen werden:
http://www.myrmecologicalnews.org/cms/images/pdf/volume6/mn6_79-82_non-printable.pdf
Inhalt: In dem Beitrag werden verschiedene durch diesen Handel begründete Risiken diskutiert: Entkommene Ameisen können
(1) sich zu Schadameisen in Gebäuden entwickeln;
(2) als invasive Arten im Freiland auftreten;
(3) Parasiten und Krankheitserreger tragen, die möglicherweise auf einheimische Arten überspringen;
(4) native Tier- und Pflanzenzönosen sowie ökosystemare Funktionen beeinträchtigen;
(5) auch "intraspezifische Homogenisierung" könnte eintreten.
Verf. empfiehlt den Regierungen aller Nationen, den Handel mit lebenden wirbellosen Tieren, besonders mit Ameisen sowie auch anderen exotischen Arten, für kommerzielle und nicht-wissenschaftliche Zwecke zu unterbinden. Ausnahmegenehmigungen sollten nur erteilt werden, wenn ausbruchsichere Haltung garantiert werden kann.
Siehe auch Invasive Arten.