Vorlage:Bild-PD-alt-100: Unterschied zwischen den Versionen

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| Die [[Wikipedia:Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich '''[[Wikipedia:Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''.
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|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[Wikipedia:Lichtbildwerk|Lichtbildwerk]] nötige [[Wikipedia:Schöpfungshöhe|Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion</small>) auf, um Leistungsschutz als [[Wikipedia:Lichtbild|Lichtbild]] genießen zu können.
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Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
* das Bild vor mindestens 100 Jahren '''hergestellt''' wurde und
* das Bild vor mindestens 100 Jahren '''hergestellt''' wurde und
* das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
* das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2011, 16:19 Uhr

PDmaybe-icon.svg Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Nuvola apps important.svg Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion) auf, um Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.

Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass

  • das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde und
  • das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.